Wann ist ein Vertragswechsel möglich?

 Bei Preiserhöhungen Ihres derzeitigen Stromversorgers tritt das sogenannte Sonderkündigungsrecht in Kraft. Dabei ist gesetzlich geregelt, dass Sie Ihren bisherigen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Wirksamwerden der Preisänderung kündigen können.


Die normalen Kündigungsfristen finden Sie ansonsten in dem Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter.

Befinden Sie sich aktuell in der Grundversorgung, ist jederzeit ein Wechsel innerhalb von 14 Tagen nach Auftragseingang möglich.